§§ 914, 988, 1000 ABGB
§ 6 KSchG
Sieht ein Kreditvertrag Sollzinsen nach der absoluten Berechnungsmethode ohne Mindestwert vor, scheidet eine ergänzende Auslegung dahin aus, dass der Bank zumindest Zinsen in Höhe des Aufschlags zustünden. Einerseits haben die Parteien eine eindeutige Regelung getroffen und deshalb fehlt eine Vertragslücke. Andererseits würde eine solche Auslegung auch im Widerspruch zu § 6 Abs 1 Z 5 KSchG stehen.