Am 19.10.2017 veröffentlichte die FMA den Entwurf einer Verordnung, mit der in Bezug auf bestimmte Warenderivate Positionslimits gesetzt und Positionsmeldepflichten ausgesetzt werden (WDV). Durch die WDV kommt die FMA ihrer Verpflichtung gem § 18 Abs 1 BörseG 2018 zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivate, die an inländischen Handelsplätzen gehandelt werden, nach. Die FMA macht außerdem von der Ermächtigung gem § 20 Abs 6 BörseG 2018 Gebrauch und setzt die Positionsmeldepflichten für bestimmte börsengehandelte Warenzertifikate aus.