Am 20.11.2017 wurde ein Ministerialentwurf (ME) zum Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten 2018 (ZaDiG 2018) veröffentlicht. Mit dem ZaDiG 2018 wird die Richtlinie 2015/2366/EU über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) in nationales Recht umgesetzt. Durch das ZaDiG 2018 sollen die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht und konkrete rechtliche Rahmenbedingungen für dritte Zahlungsdienstleister geschaffen werden.