Am 19.10.2017 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung der Pflichten, die sich für Rechtsträger nach dem WAG 2018 im Umgang mit Querverkäufen (QVV) ergeben. Durch die QVV konkretisiert die FMA die §§ 47, 48 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Dabei werden auch die ESMA-Leitlinien zu Querverkäufen (ESMA/2016/574) berücksichtigt.