4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
In der Bundessparte besteht eine Arbeitsstruktur zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL, um gemeinsame Lösungen und Positionen zu erarbeiten. Auch wurden konstruktive Gespräche mit der FMA zu den zu erlassenden Verordnungen gemäß FM-GwG geführt und eine frühzeitige Einbindung der Kreditwirtschaft bei den Anpassungsnotwendigkeiten bei den FMA-Geldwäsche-Rundschreiben urgiert. Die FMA arbeitet derzeit an zwei Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten inkl PEPs und zu Organisationsfragen im Zusammenhang mit dem Geldwäsche-Beauftragten. Ein drittes Rundschreiben zur Risikoanalyse wurde vor kurzem in Begutachtung geschickt. Das Rundschreiben zum Geldwäsche-Beauftragten sollte demnächst zur Begutachtung übermittelt werden. Das umfangreiche Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten wird noch dauern. Geplant ist mit der Konsultation im Dezember zu starten.