Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
Nationale UmsetzungDie Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten (IDD) ist bis 23.2.018 in nationales Recht umzusetzen. Im Umsetzungsprozess ist das BMWFW führend, wesentliche Änderungen sind aber auch im VAG (BMF) und im VersVG (BMJ) zu erwarten. Änderungen im VAG wurden bereits begutachtet. Ein Beschluss kam allerdings entgegen früherer Absicht nicht mehr vor den Wahlen zustande.