Am 20.9.2017 wurde eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz (BWG), das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, veröffentlicht. Durch dieses Gesetz soll das Wirksamwerden der AnaCredit-Verordnung (2016/867/EU ) in Österreich ermöglicht werden.