Am 28.8.2017 wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des Verbraucherzahlungskontengesetzes (VZKG) veröffentlicht. Durch die vorgeschlagenen Änderungen des VZKG soll ein Ausgleich zwischen den Interessen von Verbrauchern und den Interessen von Geldautomatenbetreibern geschaffen werden. Letztere haben jüngst verstärkt damit begonnen, für Bargeldbehebungen von Verbrauchern ein Entgelt zu verrechnen.