4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
In der Bundessparte besteht eine Arbeitsstruktur zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL, um gemeinsame Lösungen und Positionen zu erarbeiten. Auch wurden konstruktive Gespräche mit der FMA zu den zu erlassenden Verordnungen gemäß FM-GwG geführt und eine frühzeitige Einbindung der Kreditwirtschaft bei den Anpassungsnotwendigkeiten bei den bestehenden FMA-Geldwäsche-Rundschreiben urgiert. Die FMA arbeitet derzeit an drei Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten inkl PEPs, Risikoanalyse und zu Organisationsfragen im Zusammenhang mit dem Geldwäsche-Beauftragten. Die Rundschreiben zur Risikoanalyse und zum Geldwäsche-Beauftragten sollen demnächst an das BMF zur Abstimmung übermittelt werden. Geplant ist, dass die Konsultation der Bundessparte dann Mitte Oktober startet. Das umfangreiche Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten wird noch etwas dauern. Geplant ist, mit der Konsultation im November/Dezember zu starten.