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(K)ein Klumpenrisiko?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2252ÖBA 2016, 613 Heft 8 v. 15.8.2016

§§ 1293, 1299 ABGB

Bei der Investition von rund 15% des zu veranlagenden Vermögens in einen Titel liegt kein Klumpenrisiko vor.

OGH 22. 10. 2015, 1 Ob 204/15d

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