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Aufrechnung nach Bestätigung des Sanierungsplans - Quote oder volle Forderung?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2202ÖBA 2016, 286 Heft 4 v. 15.4.2016

§§ 6, 7, 1351, 1438, 1439, 1451 ABGB

§§ 19, 20, 149, 156 IO

Macht der Insolvenzgläubiger von der gesetzlichen Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens gem § 19 Abs 1 IO aufzurechnen, keinen Gebrauch, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen.

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