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Zur Verjährung des Rückersatzanspruchs wegen verbotener Einlagenrückgewähr

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2275ÖBA 2016, 775 Heft 10 v. 15.10.2016

§§ 1478, 1486 ABGB

§§ 82, 83 GmbHG

Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit allgemeinem Bereicherungsrecht. Demnach kommt neben der Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG auch die allgemeine – je nach Lage des Falles: kurze oder lange – Verjährungsfrist zum Tragen. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat, in § 83 Abs 5 GmbHG schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch.

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