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Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend!

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2172ÖBA 2015, 853 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 275 UGB

Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend. Sie kann durch Vereinbarung nicht zugunsten des Abschlussprüfers verkürzt werden.

OGH 21. 4. 2015, 3 Ob 36/15p

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