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Zur Prospekthaftung für die MEL-Werbebroschüre.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPriv.-Doz. Dr. Olaf RissÖBA 2014/2030ÖBA 2014, 528 Heft 7 v. 15.7.2014

§§ 1293, 1298, 1304, 1323 ABGB

§ 11 KMG.

Ein Prospekt muss keine bestimmte Form haben, um die Prospekthaftung nach allgemeinem Zivilrecht auszulösen. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Werbeprospekt den Anschein ausreichender und objektiver Anlageinformation erweckt (hier: für MEL-Werbebroschüre bejaht).

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