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Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und deren Konsequenzen für österreichische Institute*)*)Die in diesem Beitrag geäußerten Meinungen sind die des Autors und nicht notwendigerweise die seines Arbeitgebers. Der Autor bedankt sich bei Dr. Alexander Benkwitz für wertvolle Hinweise.

AbhandlungenDr. Bruno KatzengruberÖBA 2014, 513 Heft 7 v. 15.7.2014

In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die Finanzmärkte mittlerweile so stark miteinander verflochten sind, dass sich Finanzschocks weit über die Grenzen eines Instituts oder Landes ausbreiten können. Einige Banken wurden auf Kosten der Steuerzahler mit verheerenden Auswirkungen auf manche Staatshaushalte gerettet. Daher wurden von der Politik verpflichtende Präventionsmaßnahmen und europaweit einheitliche Mechanismen zur Abwicklung von Finanzinstituten eingemahnt, damit sich die unberechenbaren eruptiven Ereignisse des Jahres 2008 nicht wiederholen. Im April 2014 wurde die finale Fassung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, BRRD, sowie der einheitliche EU-Abwicklungsmechanismus im Rahmen der SRM-Verordnung, vom Europaparlament beschlossen. Die EU-Behörden erhalten dadurch weitreichende Befugnisse für Präventionsmaßnahmen, Einleiten von Sanierungsmaßnahmen und Instrumente zur Abwicklung von Instituten (zB Bad Bank, Bail-in). Finanzmarktakteure sollen für die Kosten künftiger Krisenfälle im Rahmen eines von ihnen zu dotierenden Abwicklungsfonds selbst aufkommen. Die in der Richtlinie formulierten Anforderungen an Banken und Aufsichten sind umfangreich, die Banken müssen Sanierungspläne und in Österreich zusätzlich Abwicklungspläne erstellen. Betrachtet man diese Pläne nicht als Dokumentations-GAU, kann die Ausarbeitung der Pläne und deren Implementation einen strategischen Wettbewerbsvorteil darstellen.

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