Der Tatbestand des prospektpflichtigen Angebots ist oft nicht einfach zu beurteilen. Eine unzutreffende Auslegung kann wegen unterbliebener Prospektveröffentlichung ein Rücktrittsrecht für Verbraucher-Anleger nach § 5 KMG auslösen. Der OGH hat darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen eine nachträgliche Prospektveröffentlichung den Lauf der Rücktrittsfrist in Gang setzt (§ 5 Abs 4 KMG). Die Einzelheiten einer solchen nachträglichen Prospektveröffentlichung sind bislang nicht behandelt. Sie stehen im Mittelpunkt der folgenden Überlegungen.