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Zum Bezeichnungsschutz nach § 19 Abs 1 Investmentfondsgesetz

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJurÖBA 2014/167ÖBA 2014, 955 Heft 12 v. 15.12.2014

§ 19 Abs 1, § 45 Abs 2 InvFG

§ 9 Abs 1 VStG

Die Bezeichnungsschutzbestimmung des § 19 InvFG 1993 bezweckt die Bewahrung der Sparer vor Irreführung. Die Verwendung der Bezeichnung "Investment Trust" im Firmenwortlaut durch eine nicht als Kapitalanlagegesellschaft zugelassene AG ist daher rechtswidrig.

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