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Um den Transparenzanforderungen nach der Klausel-RL zu genügen, muss der Verbraucher in der Lage sein, die sich für ihn aus der Klausel im Verhältnis zu anderen Klauseln ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2014/59ÖBA 2014, 956 Heft 12 v. 15.12.2014

Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern – Art 4 Abs 2 und Art 6 Abs 1 – Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln – Ausschluss von Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags oder die Angemessenheit

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