§ 93 BWG
§§ 32, 75 WAG 2007.
Die Anlegerentschädigungseinrichtung haftet nur für Entschädigungsfälle, die vor dem 26.9.1998 eingetreten sind, und zwar dann, wenn der betroffene Dienstleister der Einrichtung später beitritt.
§ 93 BWG
§§ 32, 75 WAG 2007.
Die Anlegerentschädigungseinrichtung haftet nur für Entschädigungsfälle, die vor dem 26.9.1998 eingetreten sind, und zwar dann, wenn der betroffene Dienstleister der Einrichtung später beitritt.