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Zur Inanspruchnahme des Bürgen in Abwesenheit des Hauptschuldners

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1925ÖBA 2013, 448 Heft 6 v. 1.6.2013

§§ 914, 1346, 1355, 1356, 1364 ABGB.

Der Gläubiger hat im Verfahren gegen den gemeinen Bürgen die Mahnung des Hauptschuldners zu behaupten und zu beweisen; eine Negativfeststellung geht zu seinen Lasten.

Ob der Hauptschuldner unbekannten Aufenthalts ist, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Bürgen Zahlung begehrt.

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