Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte im Juni ein Rundschreiben zu den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk)" sowie ein Rundschreiben zu "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff WpHG (MaComp)".