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CEBS veröffentlicht Leitlinien zu "Basiseigenmittel" gemäß Artikel 57(a) CRD

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2010, 484 Heft 8 v. 1.8.2010

Durch Änderungen der bestehenden CRD (RL 2006/48/EG , RL 2006/49/EG) sollen künftig verschärfte Anerkennungsvoraussetzungen die Qualität des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals erhöhen.

Durch die CRD II (RL 2009/111/EG) wurde der Kapitalbegriff des Artikel 57(a) wie folgt geändert:

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