Zu einer unter Umständen folgenschweren Entscheidung ist der VwGH mit seinem Erkenntnis vom 15.4.2010 gekommen, wonach der gewerbliche Wertpapierhandel (Effektengeschäft) auf eigene Rechnung durch Unternehmen als konzessionspflichtiges Bankgeschäft zu werten ist, da Unternehmen über kein Privatvermögen verfügen. Hintergrund dieses Entscheides war der Fall eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, das Wertpapierhandel auf eigene Rechnung ohne entsprechende Legitimation betrieben hat. Die FMA war in diesem Fall unter Auflistung der durchgeführten Wertpapiertransaktionen zu der Überzeugung gekommen, daß eine Übertretung gem § 98 Abs 1 (Betreiben von Bankgeschäften ohne Berechtigung) iVm § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG vorliegt. Begründend führte sie an, daß das Effektengeschäft gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG zu den Bankgeschäften zähle, soweit es nicht für das Privatvermögen erfolge, und wurde nun in ihrer Ansicht vom VwGH bestätigt.