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Zur Frage der ordnungsgemäßen Zustellung von Bescheiden der FMA.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. René LaurerÖBA 2010/96ÖBA 2010, 140 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 10 Abs 1 ZustellG, § 22 Abs 2 FMAG. Werden verwaltungsstrafverfahrensrechtliche und sonstige verfahrensrechtliche Fragen von der FMA in einem Bescheid entschieden, so hat der UVS Berufungen dagegen teils zurückzuweisen, teils meritorisch zu erledigen. Durch eine Berufung durch den unter Hinweis auf § 8 RAO einschreitenden Rechtsanwalt wird ein allenfalls nichtiger Zustellungsvorgang betreffend den in Berufung gezogenen Bescheid, der von einem Kanzleibediensteten des Rechtsanwaltes behoben wurde, zwar nicht absolut fehlerfrei, aber hinsichtlich einer allfällig absoluten Nichtigkeit geheilt. Der Mangel durch Nichteinräumung der vierzehntägigen Frist § 10 Abs 1 ZustG bleibt aber bestehen.

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