§§ 1293, 1489 ABGB
§§ 502, 528 ZPO
Zur Frage, wann der Primärschaden beim Erwerb von Wertpapieren eintritt und demgemäß die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, mag die Rsp des OGH nicht einheitlich sein. Aber selbst, wenn das Berufungsgericht mit dieser Begründung die ordentliche Revision zu Recht zugelassen hätte, ist die Revision als unzulässig zurückzuweisen, wenn sie nur andere Rechtsfragen releviert.