Der Schutzzweck der Aufsicht über Wertpapierdienstleister erfaßt auch Schäden im reinen Vermögen der Anleger.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1596ÖBA 2010, 70 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 1293 ff ABGB

§ 1 AHG

§ 24 Abs 1 WAG 1996

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