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Bei der Verpfändung von Forderungen des Kunden gegen die Bank zugunsten derselben ist wegen der Identität von Pfandgläubiger und Drittschuldner eine Verständigung des Letzteren nicht erforderlich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1592ÖBA 2010, 61 Heft 1 v. 1.1.2010

§§ 451 ff ABGB

Verpfändet der Kunde eine Forderung gegen die Bank zugunsten derselben ist wegen der Identität von Pfandgläubiger und Drittschuldner eine Verständigung des Letzteren als Modus zur Pfandrechtsbegründung nicht erforderlich.

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