In der E Seagon/Deko Marty Belgium (C-339/07 *) hat der EuGH die internationale Zuständigkeit für Konkursanfechtungsklagen geklärt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung vor und versucht eine erste Analyse der Auswirkungen der Entscheidung auf die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung. Dabei werden auch die Konsequenzen der Entscheidung für andere "insolvenznahe" Verfahren aufgezeigt.