Wenn ein unbefugter Dritter Banknoten aus einem Geldausgabeautomaten (Bankomaten) an sich nimmt, die der Kunde zu entnehmen vergessen hat, stellt sich die Frage, wer das Risiko des Verlusts der Banknoten zu tragen hat. Der nachstehende Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Risiko den Kunden trifft.