Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, ob der gewerbliche Ankauf von Kredit- bzw Darlehensforderungen ein konzessionspflichtiges Factoringgeschäft im Sinne des § 1 Abs 1 Z 16 BWG ist. Nach einer kritischen Analyse der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen wird diese Frage bejaht.