§§ 1029, 1431 ff ABGB
Die Wirksamkeit der Kontogutschrift setzt einen gültigen Überweisungsauftrag voraus. Auf die im Wege des Online-Banking erfolgte Verwendung von Kontodaten durch Unbefugte, die diese durch "Phishing" erlangt haben, finden die Grundsätze der Anscheinsvollmacht keine Anwendung. Eine davon unabhängige Rechtsschein- bzw Risikozurechnung kommt beim "Phishing" allenfalls bei ganz erheblicher Sorglosigkeit des Kontoinhabers in Betracht.