Das bedingte Erlöschen eines vor Konkurseröffnung durch Exekution zur Befriedigung oder Sicherstellung erworbenen Pfandrechts auf Forderungen aus Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis (§ 12a Abs 3 KO) steht einer Anfechtung nach den §§ 27 ff KO nicht entgegen.
Rechtsprechung des OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1544ÖBA 2009, 324 Heft 4 v. 1.4.2009