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Eine Klausel, wonach bei Bereithaltung zur Abholung der Zugang am ersten Bankarbeitstag nach der Bereitstellung angenommen wird, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG. Die Klausel, wonach ein Entgelt für die Ausfolgung verwahrter Wertpapiere anfällt, ist nicht gröblich benachteiligend

Rechtsprechung des OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenGert IroÖBA 2009/1540ÖBA 2009, 306 Heft 4 v. 1.4.2009

§§ 864, 879, 1009 ABGB

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