§§ 1371, 1379 ABGB
§ 94 GBG
Wird einer für den Liegenschaftseigentümer einschreitenden Bank eine umfassende Vollmacht zur Vorbereitung und Durchführung des privaten Verkaufs einer Liegenschaft erteilt, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredits dient, deutet das auf eine Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB hin. Die Anmerkung der Rangordnung ist keine Eintragung, die dem Liegenschaftseigentümer zum Vorteil gereicht, sodaß dafür eine allgemeine Vollmacht nicht ausreicht.