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Die Bank trifft grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Überwachung des von einem Treuhänder eröffneten Girokontos.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1530ÖBA 2009, 152 Heft 2 v. 1.2.2009

§§ 1002, 1016, 1295, 1324 ABGB

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