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Befriedigungstauglichkeit der Anfechtung des Widerrufs einer Schenkung (auf den Todesfall) und des Verzichtes auf ein eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2007/1437ÖBA 2007, 747 Heft 9 v. 1.9.2007

§§ 1, 11 AnfO. Die Anfechtung des Widerrufs einer Schenkung (auf den Todesfall) und des Verzichtes auf ein eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot ist grundsätzlich befriedigungstauglich. Nachmann oder Rechtsnehmer des Anfechtungsgeg-

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