§ 7 KartG; Art 81 EG; Art 3 FKVO. Der Tatbestand des Herbeiführens einer Unternehmensverbindung iSd § 7 Abs 1 Z 5 KartG ist schon verwirklicht, wenn ein Unternehmen die bloße Möglichkeit erlangt, beherrschenden Einfluß auf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens auszuüben; nicht erforderlich ist hingegen, daß dies auch die erklärte Absicht der Parteien ist oder daß ein solcher Einfluß dann auch tatsächlich ausgeübt wird.