§ 914 ABGB. Die Auslegung von Erklärungen im Einzelfall stellt nur bei einer krassen, zu einem unvertretbaren Auslegungsergebnis führenden Fehlbeurteilung eine erhebliche Rechtsfrage dar.
OGH 16. 2. 2006, 6 Ob 305/05d
§ 914 ABGB. Die Auslegung von Erklärungen im Einzelfall stellt nur bei einer krassen, zu einem unvertretbaren Auslegungsergebnis führenden Fehlbeurteilung eine erhebliche Rechtsfrage dar.
OGH 16. 2. 2006, 6 Ob 305/05d