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Schädigung der Kreditinstitute durch neue Reverse-Charge-Regelung und damit zusammenhängende verfassungsrechtliche Bedenken

AufsätzeMichel Prosenz Karl Josef RosamÖBA 2006, 178 Heft 3 v. 1.3.2006

Mit 1. Jänner 2005 ist der Katalog an Tatbeständen, die den Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge) gem § 19 UStG auslösen, auf Lieferungen von Vermögensgegenständen der Kreditsicherung von in Zahlungsschwierigkeiten geratener Unternehmer ausgeweitet worden. Von dieser Regelung sind insbesondere Kreditinstitute betroffen, wodurch in zahlreichen Fällen die Umsatzsteuer nunmehr durch den Kreditgeber zu bezahlen ist. Die Kreditinstitute erleiden durch die damit herabgesetzte Deckung einer noch offenen Kreditforderung einen wirtschaftlichen Schaden. Die Autoren beschreiben, in welchen Fällen es zu einer Schädigung der Kreditinstitute kommt und führen abschließend verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Neuregelung an.

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