Mit dem neuen Finanzkonglomerategesetz (FKG, BGBl I 2004/70) werden Gruppen von Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Versicherungen seit dem 1. Jänner 2005 einer zusätzlichen Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht unterworfen. Die zusätzliche Beaufsichtigung hat insbesondere eine verstärkte Eigenmittelunterlegung und ein besseres Risikomanagement zum Ziel und erhöht damit die Stabilität des Finanzsektors. Der Beitrag stellt den komplexen Ablauf der Bestimmung eines Finanzkonglomerats dar.