Kreditsicherheiten werden nicht immer Zug-um-Zug mit der Krediteinräumung, sondern häufig erst später bestellt. Die nachträgliche Besicherung des Kredits, sei es durch spätere Vereinbarung (Verstärkung) der Sicherheit oder bloß durch spätere Setzung des pfandrechtlichen Modus, birgt meist erhebliche insolvenz- und anfechtungsrechtliche Risken in sich. Der Beitrag zeigt solche Gefahren auf und schlägt risikovermindernde Vorgangsweisen vor.