§ 6 KSchG; §§ 914, 1295, 1298, 1299, 1489 ABGB. Die Verwendung einer mit § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unvereinbaren Zinsänderungsklausel durch eine Bank im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen stellt ein rechtswidriges Verhalten dar, das geeignet ist, eine Schadenersatzpflicht der Bank zu begründen. Für den Beginn der Verjährung des Schadenersatzanspruchs entscheidend ist, ob und wann sich die Medieninformationen derart verdichtet hatten, daß für die Kreditnehmer ersichtlich werden mußte, auch ihre konkreten Kreditverträge seien unkorrekt abgerechnet. Die nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unwirksame Zinsanpassungsklausel fällt nicht ersatzlos weg; vielmehr hat eine Vertragsanpassung nach den allgemeinen Regeln der Vertragsinterpretation und -ergänzung zu erfolgen.