Die für die Aufsicht über Banken und Versicherungen maßgeblichen Regeln reagieren vielfach auf Unternehmensverbindungen, darunter Beteiligungen von und an Unternehmen der Finanzbranche, Mutter- und Tochterunternehmen, Finanzgruppen. In fast allen Fällen geht es dabei auch um mehr als eingliedrige Verbundtatbestände. Der folgende Beitrag untersucht einschlägige Bestimmungen des BWG, VAG und FKG in ihrem systematischen und teleologischen Kontext. Wichtige Regelungsaspekte lassen sich, zum Teil richtlinienbedingt, nicht auf ein konsistentes Gefüge rechtspolitischer Zielvorstellungen zurückführen.