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Beschränkt sich der Kreditgeber auf seine Rolle als Finanzierer, so darf seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden nicht überspannt werden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1285ÖBA 2005, 486 Heft 7 v. 1.7.2005

§ 60 KO; § 1300 ABGB; Art 4, 10 EVÜ. Die den Wirkungen der materiellen Rechtskraft entsprechende Bindungswirkung der Forderungsfeststellung im Konkurs hindert eine spätere Anfechtung des der Forderung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts. Für Inhalt und Umfang der Aufklärungspflicht der Bank bei Abschluß von Kreditverträgen ist entscheidend, ob nach Lage des Falls eine Aufklärungsnotwendigkeit besteht. Zur Frage, wann eine Bank ihre Rolle als Finanzierer überschreitet. Beschränkt sich der Kreditgeber auf seine Rolle als Finanzierer, so darf seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden nicht überspannt werden.

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