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Der durch vertragswidrige Abbuchung vom Girokonto des Bankkunden bewirkte Nachteil wird durch den entgegengesetzten Buchungsvorgang ausgeglichen. (mit Anmerkung von G. Iro)

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut Koziol Gert IroÖBA 2005/1284ÖBA 2005, 484 Heft 7 v. 1.7.2005

§§ 1313a, 1323, 1400 ABGB. Mit der Beendigung des Kontokorrentvertrags ist der sich für die eine oder die andere Partei des Kontokorrents ergebende Anspruch auf den Überschuß (Saldoanspruch) sofort fällig, ohne daß es der Anerkennung des Saldos bedarf. Der durch vertragswidrige (Ab-)Buchung vom Girokonto des Bankkunden bewirkte Nachteil wird durch den entgegengesetzten Buchungsvorgang iSd Prinzips der Naturalrestitution ausgeglichen.

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