Die Umsetzung der EG-Marktmißbrauchsrichtlinie 2003/6/EG sowie der Durchführungsrichtlinie 2003/125/EG durch die Börsegesetznovelle 2004 bringt neue Inhalts- und Transparenzanforderungen an die Vermittlung kapitalmarktrelevanter Informationen durch Analysten und Massenmedien. Der vorliegende Beitrag untersucht die neuen börsegesetzlichen Vorschriften und zeigt, daß sich im Zusammenspiel der Erstellung von Empfehlungen, deren allenfalls veränderter Weitergabe und schließlich ihrer Veröffentlichung Auslegungsprobleme ergeben, welche den Pflichtenkreis von Medienmitarbeitern und Analysten mit teilweise erheblichen Rechtssicherheitsdefiziten belasten.