Im April 2005 wurden seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) "Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken (FMA-MS-K)" herausgegeben. Die FMA-MS-K enthalten Empfehlungen für die strategischen Rahmenbedingungen, die Organisation, das Verfahren und das Risikocontrolling des Kreditgeschäfts von Banken. Den rechtlichen Hintergrund bilden die Sorgfaltsanforderungen des § 39 Abs 1 und 2 BWG. Die FMA geht davon aus, daß die FMA-MS-K spätestens mit dem Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen zu Basel II bei den österreichischen Kreditinstituten Berücksichtigung finden.