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Die Auferlegung eines Drittverbots kommt bei Verfügungen über Wertpapierdepotkonten, Sparkonten und sonstige Konten in Betracht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1279ÖBA 2005, 412 Heft 6 v. 1.6.2005

§§ 294, 296, 331, 381, 382 EO. Bei den in § 296 EO aufgezählten Forderungen, die ohne Besitz einer Forderungsurkunde nicht geltend gemacht werden können, ist eine Sicherung durch gerichtliches Drittverbot unzulässig. Die Auferlegung eines Drittverbots kommt jedoch bei Verfügungen über Wertpapierdepotkonten, Sparkonten und sonstige Konten in Betracht.

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