Die Bedeutung des Bankenvertriebes ist in der Lebensversicherung sehr groß. Rund die Hälfte der Lebensversicherungen werden durch Kreditinstitute vermittelt, bei Produkten mit Einmalerlägen sogar rund 60%. Die Richtlinie über die Versicherungsvermittlung 2002/92/EG betrifft auch die Versicherungsvermittlung durch Kreditinstitute. Welche Bestimmungen die Kreditinstitute bei ihrer Vermittlung von Versicherungsverträgen zu berücksichtigen haben und wie die entsprechende Aufsicht konzipiert ist, wird im folgenden Beitrag erörtert.