Die Anbieter von Finanzdienstleistungen sind vielfach sehr allgemein gehaltenen gesetzlichen Regelungen unterworfen, die einen mehr oder weniger großen Interpretationsspielraum offen lassen. Dieser Umstand verursacht bei zahlreichen Unternehmen insofern ein gewisses Unbehagen, als sie sich nicht sicher sein können, ob sie diese Interpretationsspielräume gleichermaßen auslegen wie ihre Aufsichtsbehörde, und sie daher möglicherweise Gefahr laufen könnten, mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren konfrontiert zu werden.